Der Bundestag soll sich am 6. November erstmals mit dem Gesetz befassen. Jetzt zählt Ihre Stimme.
Nach Angaben der AOK ist die erste Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Bundestag für den 6. November 2026 vorgesehen. Das berichtet die Fachzeitschrift „Altenheim“ am 7. Oktober. Eine Bestätigung des Bundestags liegt uns bisher nicht vor. Wir tragen den Termin nach, sobald die Tagesordnung veröffentlicht ist.
Danach soll es nach dem genannten Zeitplan so weitergehen: Im Bundestag ist eine Anhörung im Gesundheitsausschuss am 11. oder 25. November geplant, die abschließenden Abstimmungen am 11. Dezember. Der Bundesrat soll sich am 30. November und am 18. Dezember damit befassen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Alle Termine können sich noch verschieben. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, am Inhalt des Kabinettsentwurfs vom 30. September hat sich bisher nichts geändert.
Bis dahin bleibt Zeit, sich zu melden. Wenn Sie das PNOG betrifft – als Pflegebedürftige, als Angehörige oder als diejenigen, die Unterstützung leisten –, dann sagen Sie es jetzt Ihrer Abgeordneten oder Ihrem Abgeordneten. Entschieden wird im Bundestag; nach bisheriger Einstufung kann der Bundesrat das Gesetz danach nur noch verzögern, aber nicht verhindern.
Termin gemeldet7. Oktober 20261. Lesung im Bundestag (vorgesehen)6. November 2026Abschließende Abstimmungen (geplant)11. Dezember 2026Noch offen Termine nicht amtlich bestätigt – Änderungen möglich
Das geplante „Pflegeneuordnungsgesetz" (PNOG) verändert wichtige Leistungen für Senioren, ihre Angehörigen und ihre qualifizierten Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter an ihrer Seite. Wir erklären sachlich und mit Zahlen, was sich ändern soll – und warum die angekündigten Einsparungen zu großen Teilen nur Kostenverschiebungen sind und unter Umständen sogar zu einer Verschlechterung der Pflegesituation führen können.
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Der bisherige Entlastungsbetrag (131 €) wird durch ein „Sozialraumbudget" (175 €) ersetzt. Es darf nur noch für Angebote genutzt werden, die nach Landesrecht oder von den Pflegekassen anerkannt sind.
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Schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen. Laut der Begründung des Kabinettsentwurfs würden bei Erstbegutachtungen knapp 12 % weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt – allein durch die neuen Schwellenwerte.
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Kein eigenes Budget mehr für Verhinderungspflege. Für Notfälle gibt es ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr. Planbare Vertretung soll künftig aus dem Pflegegeld bezahlt werden.
Wenn Sie von den Änderungen betroffen und vielleicht sogar entsetzt sind, dann werden Sie tätig. Senden Sie eine Stellungnahme an Ihre Abgeordneten und an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann.
Jede Stellungnahme zählt. Hier sehen Sie, wie viele Menschen sich bereits beteiligt haben – und wie weit die Stellungnahmen reichen.
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Teilnehmende
abgegebene Stellungnahmen
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E-Mail-Empfänger (gesamt)
alle Anschreiben zusammengezählt (mit Mehrfachnennungen)
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unterschiedliche Empfänger
verschiedene Adressen (ohne Mehrfache)
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Wahlkreise erreicht
von 299 bundesweit – ein Wahlkreis zählt, sobald eine seiner PLZ teilgenommen hat
Erhebung: … · automatische Aktualisierung
Konkret für Sie
Was sich für wen ändern würde
Drei Gruppen sind besonders betroffen. Jeder Punkt ist mit Quellen belegt – die Belege öffnen sich im selben Fenster.
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Senioren & Pflegebedürftige
Der bisherige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird durch ein „Sozialraumbudget" von 175 € ersetzt. Es darf nur noch für anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag" genutzt werden (Anerkennung nach Landesrecht oder durch die Pflegekasse). Ansparen ist nicht mehr möglich.
Das Pflegegeld behält seinen Namen, wird aber als „Entlastungsbudget" ausgestaltet (380 € in Pflegegrad 2 bis 1.080 € in Pflegegrad 5). Aus ihm sollen künftig auch die Vertretung bei geplanter Abwesenheit der Pflegeperson und Pflege-Verbrauchsmaterial bezahlt werden.
Außerdem sollen die Begutachtungskriterien zurück zu den 2013 empfohlenen Schwellenwerten. Auf diese Art und Weise sollen 2027 rund 1,3 Mrd € eingespart werden. Laut Entwurfsbegründung würden dadurch bei Erstbegutachtungen knapp 12 % weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt.
Das Sozialraumbudget wird es außerdem erst ab Pflegegrad 2 geben – eine wichtige Unterstützungsleistung entfällt daher in Pflegegrad 1 komplett und soll stattdessen durch eine Pflegebegleitung ersetzt werden, die es aber erst ab 2029 gibt.
Die im Referentenentwurf geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist im Kabinettsentwurf gestrichen. Neu ist nur: Wer selbst schon Altersrente bezieht, erhält nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Rentenbeiträge mehr fürs Pflegen.
Die Verhinderungspflege bleibt nicht als eigene Leistung bestehen. Planbare Vertretung soll künftig vor allem aus dem Pflegegeld bezahlt werden. Für Notfälle gibt es ein „Überbrückungsbudget" von bis zu 2.285 € im Jahr. Ab 2029 kommt für Pflegegeld-Beziehende ein jährlicher Pflichttermin „Pflegebegleitung" hinzu.
Der Entlastungsbetrag finanziert heute einen großen Teil niedrigschwelliger Alltagsbegleitung. Durch die strengere Zweckbindung auf anerkannte Angebote verändert sich die finanzielle Grundlage dieser Arbeit – besonders für Menschen, die in der qualifizierten Seniorenassistenz und Alltagsbegleitung tätig sind, aber auch für informelle Helfer:innen.
Besonders schwer wiegt der Wegfall des Umwandlungsanspruchs: Bisher konnten Pflegebedürftige bis zu 40 % ihres Pflegesachleistungs-Betrags für anerkannte Angebote zur Alltagsunterstützung einsetzen – ein zentrales Refinanzierungsinstrument für qualifizierte Alltagsbegleitung. Laut Kabinettsentwurf entfällt diese Möglichkeit. Ausnahme: Der Anbieter lässt sich als ambulanter Betreuungsdienst zulassen. Damit geht erhebliches Budget für Alltagshilfe verloren.
Gespart wird hier – gezahlt wird dort. Vom selben Steuerzahler.
Der Entwurf nennt sich „Einsparung". Tatsächlich stammt 2027 mehr als die Hälfte davon nicht aus Einsparungen, sondern aus höheren Beiträgen, und ein Teil der Kosten wandert in andere öffentliche Kassen. Drei Zahlen, die für sich sprechen:
Kürzungenbei Leistungen der Pflegekasse
↓
+0,6 Mrd €zahlen Länder und Kommunen 2028 für „Hilfe zur Pflege"
Diese Zahl steht im Kabinettsentwurf selbst. Sie entsteht, weil die Leistungen der Pflegekasse 2028 nicht an die Preise angepasst werden. Erst mit der jährlichen Anpassung ab 2029 sinkt sie laut Entwurf wieder (2029: 0,4 Mrd €, 2030: 0,35 Mrd €). Was die Pflegekasse spart, zahlt so zum Teil die Sozialhilfe.
Quelle: Kabinettsentwurf (30.09.2026), Abschnitt D
3,8 Mrd €der „Entlastung" 2027
=
höhere Beiträgekeine Einsparung
Ab 2028 sind es rund 5,5 Mrd €. Die Bürger zahlen mehr ein und bekommen weniger Leistung.Summe aus Kinderlosenzuschlag (+3,3) + Beitragsbemessungsgrenze (+0,5 Mrd €); ab 2028 zusätzlich Minijob-Beiträge (+1,4) und Zuschlag für mitversicherte Ehepartner (+0,26 Mrd €). Quelle: Kabinettsentwurf, Abschnitt D
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag (131 € im Monat) gestrichen
=
0,8 Mrd €weniger Leistung im Jahr 2027
Ab 2028 sind es 0,9 Mrd €, ab 2029 jährlich 1,0 Mrd €. Eine reine Leistungskürzung – der vorgesehene Ersatz, die Pflegebegleitung, beginnt erst 2029.
Quelle: Kabinettsentwurf, Abschnitt D
≈ 12.300 €kostete die „Hilfe zur Pflege" rechnerisch pro Person im Jahr 2024 (5,3 Mrd € ÷ 431.620 Empfänger im Jahresverlauf). 2025 stiegen die Ausgaben auf rund 6,0 Mrd € (+13,3 %). Wer Leistungen oder den Pflegegrad verliert, landet eher genau dort. Quelle: Destatis, Sozialhilfe 2024 · Destatis, Sozialhilfe 2025
Überblick
Die wichtigsten geplanten Änderungen
PG 1 kein Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget mehr§ 45b „Sozialraumbudget" (175 €) mit engerer Zweckbindung§ 45a Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Sachleistung) entfällt§ 15 geänderte Begutachtung (weniger Anerkennungen)§ 39 Verhinderungspflege entfällt – Überbrückungsbudget bis 2.285 €/Jahr nur für Not- und Überbrückungsfälleab 2029 jährliche Pflicht-„Pflegebegleitung"Jan.–April 2027 Bearbeitungsfrist für Pflegegrad-Anträge ausgesetzt (§ 142b)
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