ℹ️ Referentenentwurf von Anfang Juni 2026 · noch in der Abstimmung
Das geplante „Pflegeneuordnungsgesetz" (PNOG) verändert wichtige Leistungen für Senioren, ihre Angehörigen und die Alltagshelfer an ihrer Seite. Wir erklären sachlich und mit Zahlen, was sich ändern soll – und warum die angekündigten Einsparungen zu großen Teilen nur Kostenverschiebungen sind.
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Hilfe im Alltag wird eingeschränkt. Der bisher frei verwendbare Entlastungsbetrag wird in ein „Sozialraumbudget" überführt, das nur noch für staatlich anerkannte Angebote genutzt werden darf.
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Schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen. Eine strengere Begutachtung soll Anerkennungen senken – Schätzungen gehen von rund 12 % weniger anerkannten Pflegebedürftigen aus.
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Weniger Rente fürs Pflegen. Für pflegende Angehörige werden die Rentenbeiträge gekürzt (Berichten zufolge von 100 % auf 70 %).
Drei Gruppen sind besonders betroffen. Jeder Punkt ist mit Quellen belegt – die Belege öffnen sich im selben Fenster.
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Senioren & Pflegebedürftige
Der bisher frei verwendbare Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird in ein zweckgebundenes „Sozialraumbudget" überführt – nutzbar nur noch für staatlich anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag".
In den Pflegegraden 2 und 3 wird das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt. Über eine angepasste Begutachtung (Rückkehr zu den 2013 empfohlenen Schwellenwerten) sollen 2027 rund 1,3 Mrd € eingespart werden – Fachleute erwarten dadurch weniger Anerkennungen und niedrigere Pflegegrade.
Die Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, werden gekürzt (berichtet: von 100 % auf 70 %). Das spart laut Entwurf 1,8 Mrd € (2027) – und senkt spätere eigene Renten.
Die Verhinderungspflege bleibt nicht als eigenständige Leistung bestehen, sondern wird im flexiblen „Entlastungsbudget" gebündelt; für Notfälle ist ein „Überbrückungsbudget" vorgesehen. Ab 2028 kommt eine jährliche „Pflegebegleitung" hinzu.
Der Entlastungsbetrag finanziert heute einen großen Teil niedrigschwelliger Alltagsbegleitung. Durch die strengere Zweckbindung auf anerkannte Angebote und die hälftige Auszahlung zu Beginn verändert sich die finanzielle Grundlage dieser Arbeit – besonders für Seniorenassistenz und informelle Helfer:innen.
Besonders schwer wiegt der Wegfall des Umwandlungsanspruchs: Bisher konnten anerkannte Anbieter bis zu 40 % der Pflegesachleistung in Angebote zur Alltagsunterstützung umwandeln – ein zentrales Refinanzierungsinstrument für qualifizierte Alltagsbegleitung. Der Entwurf streicht diese Möglichkeit vollständig (außer der Anbieter wird zugelassener Betreuungsdienst). Damit geht erhebliches Budget für Alltagshilfe verloren.
Gespart wird hier – gezahlt wird dort. Vom selben Steuerzahler.
Der Entwurf nennt sich „Einsparung". In Wahrheit verschiebt er die Kosten nur – oft in andere öffentliche Kassen. Drei Zahlen, die für sich sprechen:
−1 Mrd €spart die Pflegekasse
↓
+1 Mrd €zahlen die Kommunen für „Hilfe zur Pflege"
Diese Zahl steht im Entwurf des Ministeriums selbst. Unterm Strich: kein Spareffekt.
Quelle: BMG-Entwurf, zit. n. Ärzteblatt, 4.6.2026
−1,8 Mrd €spart die Rentenkürzung für Angehörige
↓
Grundsicherungim Alter steigt (heute 11,4 Mrd €/Jahr)
Heute gespart, morgen als Grundsicherung gezahlt – beim selben Menschen.Quelle: Ärzteblatt; Destatis 2024
3,9 Mrd €der „Entlastung" 2027
=
höhere Beiträgekeine Einsparung
Die Bürger zahlen mehr ein und bekommen weniger Leistung.Summe aus Beitragsbemessungsgrenze (+1,6) + Kinderlosenzuschlag (+1,1) + Minijob (+1,2 Mrd €), Ärzteblatt
≈ 12.000 €kostet die „Hilfe zur Pflege" die Kommunen rechnerisch pro Person und Jahr (rechnerischer Durchschnitt: 5,3 Mrd € ÷ 432.000 Empfänger, 2024). Wer Leistungen oder den Pflegegrad verliert, landet eher genau dort. Quelle: Destatis, Sozialhilfe 2024
Überblick
Die wichtigsten geplanten Änderungen
PG 2/3 erste 3 Monate nur halbes Entlastungsbudget§ 45b „Sozialraumbudget" mit engerer Zweckbindung§ 45a Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Sachleistung) entfällt§ 15 geänderte Begutachtung (weniger Anerkennungen)§ 39 Verhinderungspflege wird ins Entlastungsbudget gebündeltab 2028 jährliche „Pflegebegleitung"Rente 100 → 70 % für Angehörige
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