Auch der 16. September verstrichen – jetzt zielt das Kabinett auf den 23.
Der 16. September ist ohne Kabinettsbeschluss verstrichen. Der Termin stand formal zur Verfügung, wurde aber schon vorher nicht mehr erwartet: In der Kabinettsplanung ist das Pflegeneuordnungsgesetz weiterhin nur „in Aussicht“ vermerkt und nicht auf der Tagesordnung. Nach Angaben des bpa wird jetzt der 23. September anvisiert, der 30. September bleibt die Rückfalloption. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), am 8. September im Bundestag vereidigt, hatte angekündigt, „mit Hochdruck“ noch im September ins Kabinett zu kommen. In seiner ersten Rede als Minister nannte er die Linie: „Wir müssen die Ausgaben des Systems den Einnahmen anpassen.“
Inhaltlich gilt weiter der Referentenentwurf vom 5. Juni. Die einzige angekündigte Korrektur betrifft die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – beschlossen ist sie nicht, im Entwurf steht die Kürzung unverändert. Der Pflegegrad-1-Ausschluss, die Auflösung der eigenständigen Pflegehilfsmittel-Leistung und die Budgetstruktur sind unangetastet. Hinzu kommt ein Risiko, das bisher wenig beachtet wird: Die CDU-Ministerpräsidenten Kretschmer, Schulze und Voigt haben bereits Ende Juli erklärt, dem Gesetz in dieser Form im Bundesrat nicht zuzustimmen. Für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist der 30. September der letzte mögliche Kabinettstermin – danach verschiebt sich die Reform faktisch um ein Jahr.
Anvisierter Kabinettstermin 23. September 2026 (bpa)Letzter Termin für Start 01.01.2027 30. September 2026Bundesrat Drei CDU-Länder kündigen Ablehnung an
Das geplante „Pflegeneuordnungsgesetz" (PNOG) verändert wichtige Leistungen für Senioren, ihre Angehörigen und ihre qualifizierten Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter an ihrer Seite. Wir erklären sachlich und mit Zahlen, was sich ändern soll – und warum die angekündigten Einsparungen zu großen Teilen nur Kostenverschiebungen sind und unter Umständen sogar zu einer Verschlechterung der Pflegesituation führen können.
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Der bisherige Entlastungsbetrag wird in ein „Sozialraumbudget" überführt, das nur noch für staatlich anerkannte Angebote genutzt werden darf.
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Schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen. Eine strengere Begutachtung soll Anerkennungen senken – Schätzungen gehen von rund 12 % weniger anerkannten Pflegebedürftigen aus.
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Weniger Rente fürs Pflegen. Für pflegende Angehörige werden die Rentenbeiträge gekürzt (Berichten zufolge von 100 % auf 70 %).
Wenn Sie von den Änderungen betroffen und vielleicht sogar entsetzt sind, dann werden Sie tätig. Senden Sie eine Stellungnahme an Ihre Abgeordneten und die Bundesgesundheitsministerin.
Jede Stellungnahme zählt. Hier sehen Sie, wie viele Menschen sich bereits beteiligt haben – und wie weit die Stellungnahmen reichen.
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Teilnehmende
abgegebene Stellungnahmen
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E-Mail-Empfänger (gesamt)
alle Anschreiben zusammengezählt (mit Mehrfachnennungen)
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unterschiedliche Empfänger
verschiedene Adressen (ohne Mehrfache)
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Wahlkreise erreicht
von 299 bundesweit – ein Wahlkreis zählt, sobald eine seiner PLZ teilgenommen hat
Erhebung: … · automatische Aktualisierung
Konkret für Sie
Was sich für wen ändern würde
Drei Gruppen sind besonders betroffen. Jeder Punkt ist mit Quellen belegt – die Belege öffnen sich im selben Fenster.
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Senioren & Pflegebedürftige
Der bisherige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird in ein zweckgebundenes „Sozialraumbudget" überführt – nutzbar nur noch für staatlich anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag".
Das bisherige Pflegegeld wird umbenannt in „Entlastungsbudget". Bei Neueinstufungen in den Pflegegraden 2 und 3 wird das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt.
Außerdem sollen die Begutachtungskriterien zurück zu den 2013 empfohlenen Schwellenwerten. Auf diese Art und Weise sollen 2027 rund 1,3 Mrd € eingespart werden – Fachleute erwarten dadurch weniger Anerkennungen und niedrigere Pflegegrade.
Das Sozialraumbudget wird es außerdem erst ab Pflegegrad 2 geben – eine wichtige Unterstützungsleistung entfällt daher in Pflegegrad 1 komplett und soll stattdessen durch eine Pflegebegleitung ersetzt werden.
Die Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, werden gekürzt (berichtet: von 100 % auf 70 %). Das spart laut Entwurf 1,8 Mrd € (2027) – und senkt spätere eigene Renten.
Die Verhinderungspflege bleibt nicht als eigenständige Leistung bestehen, sondern wird im flexiblen „Entlastungsbudget" gebündelt; für Notfälle ist ein „Überbrückungsbudget" vorgesehen. Ab 2028 kommt eine jährliche „Pflegebegleitung" hinzu.
Der Entlastungsbetrag finanziert heute einen großen Teil niedrigschwelliger Alltagsbegleitung. Durch die strengere Zweckbindung auf anerkannte Angebote und die hälftige Auszahlung zu Beginn verändert sich die finanzielle Grundlage dieser Arbeit – besonders für Menschen, die in der qualifizierten Seniorenassistenz und Alltagsbegleitung tätig sind, aber auch für informelle Helfer:innen.
Besonders schwer wiegt der Wegfall des Umwandlungsanspruchs: Bisher konnten anerkannte Anbieter bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Angebote zur Alltagsunterstützung umwandeln – ein zentrales Refinanzierungsinstrument für qualifizierte Alltagsbegleitung. Der Entwurf streicht diese Möglichkeit vollständig. Damit geht erhebliches Budget für Alltagshilfe verloren.
Gespart wird hier – gezahlt wird dort. Vom selben Steuerzahler.
Der Entwurf nennt sich „Einsparung". Tatsächlich verschiebt er die Kosten nur – oft in andere öffentliche Kassen. Drei Zahlen, die für sich sprechen:
−1 Mrd €spart die Pflegekasse
↓
+1 Mrd €zahlen die Kommunen für „Hilfe zur Pflege"
Diese Zahl steht im Entwurf des Ministeriums selbst. Unterm Strich: kein Spareffekt.
Quelle: BMG-Entwurf, zit. n. Ärzteblatt, 4.6.2026
−1,8 Mrd €spart die Rentenkürzung für Angehörige
↓
Grundsicherungim Alter steigt (heute 11,4 Mrd €/Jahr)
Heute gespart, morgen als Grundsicherung gezahlt – beim selben Menschen.Quelle: Ärzteblatt; Destatis 2024
3,9 Mrd €der „Entlastung" 2027
=
höhere Beiträgekeine Einsparung
Die Bürger zahlen mehr ein und bekommen weniger Leistung.Summe aus Beitragsbemessungsgrenze (+1,6) + Kinderlosenzuschlag (+1,1) + Minijob (+1,2 Mrd €), Ärzteblatt
≈ 12.000 €kostet die „Hilfe zur Pflege" die Kommunen rechnerisch pro Person und Jahr (rechnerischer Durchschnitt: 5,3 Mrd € ÷ 432.000 Empfänger, 2024). Wer Leistungen oder den Pflegegrad verliert, landet eher genau dort. Quelle: Destatis, Sozialhilfe 2024
Überblick
Die wichtigsten geplanten Änderungen
PG 2/3 erste 3 Monate nur halbes Entlastungsbudget§ 45b „Sozialraumbudget" mit engerer Zweckbindung§ 45a Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Sachleistung) entfällt§ 15 geänderte Begutachtung (weniger Anerkennungen)§ 39 Verhinderungspflege wird ins Entlastungsbudget gebündeltab 2028 jährliche „Pflegebegleitung"Rente 100 → 70 % für Angehörige
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